Anforderung von Rezepten / Routine-Überweisungen

Wir bieten Ihnen für die Anforderung von Rezepten und Überweisungen folgende Möglichkeiten an:

Auch E-Rezepte können nur ausgestellt werden wenn ihre
Versichertenkarte Im Quartal bereits eingelesen wurde.

In der Regel sind E-Rezepte spätestens nach 24h freigeschaltet und zum Abholen bereits.

Bitte beachten Sie

  • Rezepte und Überweisungen können nur nach Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte ausgegeben werden. Bitte bringen Sie diese in jedem neuen Quartal zum ersten Termin bzw. bei Abholung von (Wiederholungs-) Rezepten und (Routine-) Überweisungen mit.
  • Rezepte und Überweisungen dürfen nach Datenschutzgrundverordnung nur persönlich abgeholt werden. Falls Sie wünschen, dass auch Familienangehörige oder Pflegedienste dies tun dürfen, so bitten wir Sie uns dies schriftlich zu bestätigen.
  • Es können nur Folgerezepte und Routineüberweisungen angefordert werden.
Daten werden übermittelt...

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Abholung in der Praxis

Abholung in / Lieferung an Apotheke:

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