Rezepte und Überweisungen können nur nach Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte ausgegeben werden. Bitte bringen Sie diese in jedem neuen Quartal zum ersten Termin bzw. bei Abholung von (Wiederholungs-) Rezepten und (Routine-) Überweisungen mit.
Rezepte und Überweisungen dürfen nach Datenschutzgrundverordnung nur persönlich abgeholt werden. Falls Sie wünschen, dass auch Familienangehörige oder Pflegedienste dies tun dürfen, so bitten wir Sie uns dies schriftlich zu bestätigen.
Es können nur Folgerezepte und Routineüberweisungen angefordert werden.
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Ab sofort sind sind wieder Impfungen gegen Influenza (sogenannte Grippe) und gegen Corona mit angepasstem Impfstoff (Omicron XBB.1.5) möglich. Sprechen Sie uns an.